Als von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind wir Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um Unternehmensbewertungsgutachten und sonstige betriebswirtschaftliche Gutachten, Testate oder Analysen für Justiz und Unternehmen geht.

Bewertung von Unternehmen
oder GmbH-Anteilen

Bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bei Fusionen oder der Regelung der Unternehmensnachfolge ist die Bestimmung des Unternehmenswertes von großer Bedeutung.

Wir verwenden bewährte und vor Gericht anerkannte Bewertungsverfahren, insbesondere das Ertragswertverfahren, das sich an den Standards des IDW S 1 orientiert.

Unsere Bewertungen zeichnen sich durch Neutralität, Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit aus, was durch unsere öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige bei der IHK belegt wird.

Unternehmenswert kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) haben wir uns besonders auf die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) spezialisiert.

Bei unseren Bewertungen berücksichtigen wir individuelle Faktoren, wie den Anlass der Bewertung sowie die Abhängigkeit von Inhabern, Kunden oder Lieferanten.

Aufgrund der bei KMU häufig vorkommenden Inhaberabhängigkeit setzen wir in der Regel das Modifizierte Ertragswertverfahren ein. Unsere neutralen Gutachten liefern Ihnen wertvolle Informationen über den Wert Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensanteile.

Experten für die Bewertung von kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU)

Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Im Bereich der „Unternehmensbewertung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)“ haben wir bisher die folgenden Publikationen veröffentlicht:

Die passende Form der Unternehmenswertermittlung
für jeden Anlass.

Die Bearbeitungsdauer für die Bewertung eines Unternehmens hängt stark von der Art und Größe des Unternehmens sowie dem gewünschten Detaillierungsgrad ab. Für kleinere Unternehmen können wir eine Wertindikation oder ein Testat bereits innerhalb weniger Tage erstellen. Wenn alle notwendigen Unterlagen kurzfristig vorgelegt werden, dauert die Erstellung eines Gutachtens in der Regel nicht länger als 4 Wochen.

Die passende Form der Unternehmens­wertermittlung für jeden Anlass

Gutachten

Ein Gutachten zur Bewertung von Unternehmen oder Praxen besticht durch höchste Genauigkeit. Es umfasst eine ausführliche Beschreibung des Unternehmens sowie eine umfassende Ist-Analyse, die auf den bereitgestellten Unterlagen basiert. Darüber hinaus werden präzise Berechnungen mit großer Objektivität und Sorgfalt durchgeführt. In der Regel findet auch ein Ortstermin statt. Ein solches Gutachten bietet eine solide Grundlage für bedeutende Entscheidungsprozesse.

Testat

Das Testat umfasst eine kurze Beschreibung des Unternehmens sowie eine überschlägige Berechnung des Unternehmens- oder Praxiswerts basierend auf den bereitgestellten Unterlagen. In der Regel wird kein Ortstermin durchgeführt. Sie erhalten das Ergebnis in gebundener Form mit einem verkürzten Erläuterungsteil. Ein Testat erhebt nicht den Anspruch auf höchste Genauigkeit und Verbindlichkeit, sondern stellt eine schriftliche Kurzstellungnahme dar. In Veränderungssituationen, wie beispielsweise der Aufnahme eines neuen Gesellschafters, ist ein Testat oft ausreichend. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hingegen ist in der Regel ein umfassendes Unternehmens- oder Praxisbewertungsgutachten notwendig. Im Nachgang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Testat kostengünstig in ein Gerichtsgutachten umzuwandeln.

Wertindikation

Die Wertindikation stellt die einfachste und kostengünstigste Variante unserer Unternehmens- oder Praxiswertgutachten dar. Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens oder Ihrer Praxis grob anhand der aktuellen Bewertungsverfahren und der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Ein Ortstermin ist dabei nicht erforderlich. Sie erhalten das Ergebnis in Form einer Übersicht, die Ihnen einen ersten Eindruck vom Wert Ihres Unternehmens vermittelt.

Eine Wertindikation ist besonders sinnvoll, wenn Sie planen, Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis in naher Zukunft abzugeben. Sie bietet eine wertvolle Orientierung für Ihre Ruhestandsplanung und kann Ihnen helfen, den Wert in der verbleibenden Zeit zu steigern. Zudem bieten wir die Möglichkeit, die Wertindikation später kostengünstig in ein Testat oder Gutachten umzuwandeln, wenn die Unternehmensabgabe konkret bevorsteht.

Unsere Leistungen im Detail

Gutachten für Gerichte

Wir bringen langjährige, verfahrensspezifische und umfassende Fachkenntnisse als Sachverständige in der gerichtlichen Praxis mit. Höchste Qualitätsstandards und eine professionelle Abwicklung der Aufträge sind für uns selbstverständlich.

Wir erstellen betriebswirtschaftliche Sachverständigengutachten in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht

Unser Auftragsportfolio reicht über die Unternehmensbewertung hinaus und deckt alle Fragen und Unsicherheiten im Bereich der Betriebswirtschaft ab.

Wir sind als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Krefeld (IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein) sowie an unseren Standorten in Köln (IHK-Bezirk Köln) und Berlin (IHK-Bezirk Berlin) aktiv.

Gutachten für Unternehmen 

Als Unternehmer können Sie aus unterschiedlichen Gründen daran interessiert sein, den Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln. Beispiele hierfür sind:

  • Verkauf/Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen
  • Ein- oder Austritt von Gesellschaftern
  • Umwandlungen/Verschmelzungen
  • Sacheinlagen
  • Familienrechtliche Themenstellungen (z. B. Zugewinnverfahren / Ehescheidung)
  • Erbschaftsteuerliche Themenstellungen (z. B. Erbschaft / Schenkung)
  • Steuerrechtliche Themenstellungen (z. B. Wegzugsbesteuerung)

In solchen Fällen bestimmen wir den Wert Ihres Unternehmens entweder als Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter und präsentieren die Ergebnisse in einer qualifizierten und übersichtlichen Darstellung als Gutachten, Testat oder Wertindikation.

Gutachten für Berufsträger


Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten wir anderen Berufsträgern – wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern – Unterstützung bei Bewertungsfragen sowie weiteren betriebswirtschaftlichen Themen an.

Wir agieren dabei als unabhängige Sachverständige. Da wir uns auf die Sachverständigentätigkeit und die damit verbundenen Beratungsleistungen spezialisiert haben und keine klassischen Steuer- oder Rechtsberatungen sowie Jahresabschlussprüfungen durchführen, entstehen in diesem Bereich keine Interessenkonflikte.

Wer Sie begleitet

Betriebswirtschaftliche Kompetenz ist für uns selbstverständlich. Jeder von uns hat Schwerpunkte, kann aber alles. Der entscheidende Faktor ist jedoch der Mensch, der Sie berät. Zögern Sie nicht, mit uns ins Gespräch zu kommen.

Ira Aufenanger

Die Gutachterin | ö.b.u.v. Sachverständige

Als öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige der Industrie- und Handelskammer IHK Mittlerer Niederrhein setze ich mich seit vielen Jahren mit zahlreichen unternehmensspezifischen Spezialfällen intensiv auseinander.

Jan Plorin

Der Transaktionsmanager | Sachverständiger

Meinen Beratungsschwerpunkt habe ich in der ganzheitlichen Beratung und Steuerung von Unternehmenstransaktionen, Unternehmensbewertungen, Unternehmensplanungen und in der Business-Case Modellierung.

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Der Unternehmer | Sachverständiger

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